von Regina Adlmannseder
Diese Informationen sind natürlich speziell für die Steiermark.Wir gehen aber davon aus, dass es keine großen Unterschiede zu den anderen Bundesländern gibt.
Erstregistrierung
Jede Person, die länger als 3 Werktage an einem Ort lebt, muss dies bei der Meldebehörde (der Wohnsitzgemeinde) melden. Das erfolgt mit dem Reisepass und einem ausgefüllten Formular, dem Meldezettel. Dieses Formular muss ausgefüllt und von den Unterkunftgeber*innen unterschrieben mitgebracht werden. https://www.ukrainehilfe.steiermark.at/cms/dokumente/12865343_168549306/945ff7bf/meldezettel.pdf
Finanzielle Unterstützung für tägliches Lebenund Miete
Achtung: Hier wird dann eine Versicherungsnummer vergeben! ==Man erhält "gelbe Karte"!
täglich bis 300 € am Bankomat möglich
Jede Woche 20 € Gutschein pro Person/pro Dokument und Meldezettel, auch Gutscheine für Kleidung, etc.
Mit Versicherungsnummer von Antrag Grundversorgung, Meldezettel,Reisedokument
Für Graz: über Abi Service ("Amt für Bildung und Integration");
Erstkontakt in Willkommensschule in VS St. Leonhard, Elisabethstraße
Anfrage freie Plätze über"Kinderdrehscheibe"
zB. Derzeit Gratiskursangebot über FH Joanneum
z.B. bei Steiermärkischer Sparkasse
Anmeldung AMS oder Job suchen
Wenn nur Ummeldung, dann österr. Versicherung nötig...
1 x pro Woche mit ukrainischem Pass beim VinziShop gegenüber Hofbauernplatz
Vinzi Markt Herrgottwiesgasse
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können die Eisenbahnen der ÖBB sowie die öffentlichen Verkehrsmittel des steirischen Verkehrsverbundes inklusive der Grazer Linien (Straßenbahn und Bus),der GKB und der Steiermarkbahn derzeit kostenlos benützen. Die Personen müssen sich lediglich ausweisen (Reisepass,ID-Karte etc).
Stand: 16.03.2022
Für die Richtigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen.